Detektei Artern/Unstrut
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Detektiv Artern/Unstrut
artern/unstrut ist eine stadt im thüringischen kyffhäuserkreis. die an der unstrut gelegene stadt befindet sich im äußersten nordosten des landes an der grenze zu sachsen-anhalt.
Quelle: WikiPedia
Aus der Rechtsprechung: Verwirkung von Ehegattenunterhalt wegen eines neuen Partners
Wegfall des Unterhaltsanspruchs bei enger Verbindung zu neuem Partner.
Ein geschiedener Ehegatte kann einen bestehenden Anspruch auf Unterhalt verlieren, wenn er mit einem neuen Partner in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt. Nach der Rechtssprechung des OLG Karlsruhe setzt eine solche verfestigte Lebensgemeinschaft nicht zwingend voraus, dass die unterhaltsbegehrende Person mit dem neuen Partner in einer Wohnung zusammenlebt.
Eine Verwirkung des Unterhaltsanspruches aufgrund einer verfestigten Lebensgemeinschaft kommt der gängigen Rechtsprechung nach hauptsächlich in drei verschiedenen Ausgangssituationen in Betracht:
Als erster Punkt für die Verwirkung eines Unterhaltsanspruchs gilt der Fakt, dass die unterhaltsberechtigte Person nur darum keine Eheschließung mit dem neuen Partner vornimmt, um den eigenen Unterhaltsanspruch nicht zu verlieren.
Der zweite Punkt, der als objektive Unzumutbarkeit für eine Unterhaltsleistung gilt, besagt, dass in dem Fall, wenn die Partner gemeinsam wirtschaften und die unterhaltsberechtigte Person in der neuen Gemeinschaft ein Auskommen findet, der Unterhaltsanspruch verfällt. In einem solchen Fall wird eine ehegleiche ökonomische Solidarität geübt wird, die auch sozioökönomische Lebensgemeinschaft oder auch einfach nur Unterhaltsgemeinschaft genannt wird.
Der dritte Punkt, der für einen Wegfall des Unterhaltsanspruchs gilt, ist eine deutliche Verfestigung einer neuen Partnerschaft, dass unabhängig von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des neuen Partners. Eine derart verfestigte Partnerschaft ist wie ein eheähnliches Zusammenleben anzusehen und tritt deshalb gleichsam an die Stelle einer Ehe.
Zu dem dritten Punkt musste das OLG Karlsruhe Recht sprechen. Die unterhaltsfordernde Frau lebte zwar nicht mit dem neuen Partner in einer Wohnung zusammen, aber sie trat mit diesem über einen Zeitraum von drei Jahren in der Öffentlichkeit wie ein Paar auf. Dazu machten sie gemeinsame Reisen, gestalteten ihre Freizeit zusammen und nahmen auch gemeinsam an Familienfeiern teil. Nach der Rechtssprechung der Karlsruher war dadurch der Unterhaltsanspruch als verwirkt anzusehen.
Oberlandesgericht Karlsruhe Aktenzeichen 2 UF 219/06 vom 15.05.2008
Wenn auch Sie Unterhalt bezahlen und annehmen, dass Ihre Exfrau in einer verfestigten neuen Partnerschaft ist, Sie dieses aber nicht beweisen können, so ist unsere Detektei Ihr zuverlässiger Ansprechpartner wenn es um gerichtsfeste Beweisführung geht. Lassen Sie sich von einem Detektiv beraten unter 0800-DETEKTIV (0800-33 83 584).
Eheähnliche Gemeinschaft
Sie sind geschieden und müssen für Ihre Ex-Frau Unterhalt bezahlen? Und nun haben Sie haben die Vermutung, dass Ihre Ex in einer eheähnlichen Gemeinschaft mit einem anderen Mann zusammenlebt, können das aber nicht beweisen? Hier setzt die Arbeit einer Detektei ein. Privatdetektive können für Sie die Beweisführung übernehmen, dass Ihre Ex nunmehr in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt, so dass Sie juristisch gegen die weiteren Unterhaltszahlungen angehen können.
Eheähnliche Gemeinschaft, was ist das? Die eheähnliche Gemeinschaft ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. In der Umgangssprachen redet man auch von wilder Ehe, einem eheähnlichen Verhältnis oder Zusammenleben ohne Trauschein gesprochen. In dieser eheähnlichen Gemeinschaft leben in der Regel 2 Menschen zusammen wie ein Ehepaar, ohne allerdings verheiratet zu sein. Im Falle von Unterhaltsansprüchen einer dieser beiden Personen wird nicht selten die Existenz des neuen Lebenspartners verschwiegen, um weiter Unterhaltsansprüche geltend zu machen, die dann allerdings meist widerrechtlich erlangt werden.
Denn wenn ein Unterhaltsverpflichteter eine solche eheähnliche Gemeinschaft nachweisen, so endet in vielen Fällen der Unterhaltsanspruch. Kann man aber nicht durch einfache Mittel selber einen solchen Status nachweisen, so bleibt nur die Beauftragung einer Detektei. Wenn die Beauftragung des Detektivs notwendig war und sofern es dem Detektiv gelingt, trotz einer anders lautendenen Behauptung der Unterhalt fordernden Person nachzuweisen, dass diese Person, die Unterhalt bezieht, in Wirklichkeit mit einer anderen Person in eheähnlicher Gemeinschaft zusammenlebt, so ist eine Kostenerstattung in Höhe von 3.451,00 € durch die überführte Person an den Auftraggeber der Detektei durchaus angemessen, wie das Oberlandesgericht Düsseldorf am 24.02.09 mit dem Aktenzeichen II-10 WF 34/08 entschied.
Gerne unterstützen unsere Privatdetektive auch Sie, wenn Sie als Unterhaltspflichtiger Zahlungen an Ihre Exfrau leisten müssen, aber der Meinung sind, diese lebe mit einem anderen Mann zusammen, ohne dieses aber bislang beweisen zu können. Sprechen Sie mit einem Privatdetektiv über die Möglichkeiten einer Unterhaltsrecherche, so dass auch Sie vielleicht schon blad keinen Unterhalt mehr zahlen müssen. Ihr direkter Kontakt zu uns lautet
0800-DETEKTIV (0800-33 83 584).