Detektei Bad Brückenau
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Detektiv Bad Brückenau
bad brückenau ist eine unterfränkischen landkreis bad kissingen. der kurort ist bayerisches staatsbad und liegt an der bayerischen rhön.
Quelle: WikiPedia
Fallstudie: Versicherungsbetrug
Ein angeblich Berufsunfähiger meldete einer Versicherung, dass er als Folge eines Unfalles nicht mehr seinen Beruf ausüben könne. Dabei forderte der die Versicherung auf, ihm die vertraglich festgelegten hohen Entschädigungszahlungen auszuzahlen. Die Versicherung hatte nach gründlicher Prüfung des Falles berechtigte Zweifel, dass der Berufsunfähige tatsächlich gesundheitlich derart beeinträchtigt war, wie er es angab. Daher entschied die Versicherung, die Zweifel von einer Detektei prüfen zu lassen.
Eine Beobachtung durch 2 Privatdetektive ergab recht schnell ein komplett anderes Bild, als es der angeblich schwer Kranke simulierte. Konträr zu den ärztlichen Gutachten und eigenen Angaben des „Arbeitsunfähigen“ stellte sich jedoch heraus, dass dieser uneingeschränkt und nach wie vor ganztägig in seinem Beruf tätig war, indem er in einem Betrieb, der offiziell seiner Lebensgefährtin gehörte, arbeitete. Mit den kontinuierlich stattfindenden Observationen konnte nachgewiesen werden, dass nahezu an allen überprüften Tagen der angeblich Arbeitsunfähige eindeutig einer Arbeitstätigkeit nachging. Ihm konnte nachgewiesen werden, dass er in der Lage war, über viele Stunden hinweg die Arbeit seines Berufes doch noch auszuüben, im Gegensatz zu allen Gutachten, die das Gegenteil bestätigten. Die Versicherung konnte aufgrund der geänderten Ausgangslage die weitere Zahlung einstellen.
Schwarzarbeit
Die Bezeichnung Schwarzarbeit stammt ursprünglich aus dem handwerklichen Bereich und beschränkte sich früher auf Arbeiten, für die derjenige, der sie ausführt, nicht die vom Gesetzgeber festgelegten Voraussetzungen erfüllte, wie zum Beispiel eine Meisterprüfung. Später bezeichnete der Begriff Schwarzarbeit dann eine selbständige oder auch Lohnarbeit, die unter Umgehung gesetzlicher, insbesondere steuer - und fürsorgerechtlicher Vorschriften ausgeführt wurde.
Die Schwarzarbeit hat gravierende Ausmaße erreicht. Durch Schwarzarbeit werden gesetzestreue Firmen und auch Arbeitnehmer geschädigt. Darüber hinaus verursacht die Schwarzarbeit gewaltige Einnahmeausfälle für die Sozialkassen und natürlich auch den Fiskus. Deshalb ist es wichtig zu betonen, dass Schwarzarbeit beileibe kein Kavaliersdelikt ist, sondern nichts anderes als Wirtschaftskriminalität, die der Gemeinschaft erhebliche Schäden zufügt.
Aus dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz geht hervor, dass Schwarzarbeit u.a. in den nachstehenden Fällen vorliegt:
Ein Arbeitgeber beschäftigt Personen unter Nichtbeachtung steuerlicher und/oder sozialversicherungsrechtlicher Pflichten.
Ein Empfänger von Sozialleistungen (beispielsweise Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II) nimmt eine Tätigkeit auf, ohne diesen Fakt dem zuständigen Leistungsträger zu melden.
Ein Gewerbe wird von einer Person ohne Gewerbeanmeldung ausgeübt.
Ein Handwerk wird ohne Eintragung in die Handwerksrolle ausgeübt.
Aber auch Arbeitgeber begehen Straftaten im Zusammenhang mit Schwarzarbeit. Dazu zählen:
Steuerhinterziehung (Vorenthalten der Gewerbesteuer, Lohnsteuer, usw.).
Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen.
Schließlich können Bezieher von Sozialleistungen im Zusammenhang mit Schwarzarbeit mit einer Strafe von Geldstrafe bis hin zu einer Haftstrafe belangt werden wegen:
Betrug
Erschleichen von Sozialleistungen
Andere Formen der Schwarzarbeit können als Ordnungswidrigkeiten nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit mit hohen Geldstrafen verfolgt werden.
Wenn auch Sie von der Problematik Schwarzarbeit betroffen sind, weil sich beispielsweise Ihre Mitbewerber Wettbewerbsvorteile durch die Beschäftigung von Schwarzarbeitern verschaffen, dann können Detektive Ihnen bei der Beweisführung helfen. Lassen Sie sich kostenfrei beraten unter 0800-DETEKTIV (0800-33 83 584).