Detektei Buchholz in der Nordheide
Gerne sind wir für Sie bundesweit tätig und kontaktierbar. Sie erreichen einen Detektiv für Buchholz in der Nordheide für eine diskrete Sofortberatung unter der kostenfreien Detektiv-Hotline 0800-DETEKTIV (0800-33 83 584). Merken Sie sich einfach die kostenlose Vorwahl 0800 und tippen dann auf der Tastatur Ihres Telefons die Buchstaben DETEKTIV, so als würden Sie eine SMS schreiben. Unsere Detektive sind zeitnah für Sie in ganz Deutschland einsatzbereit.
Detektiv Buchholz in der Nordheide
buchholz in der nordheide ist die größte stadt des landkreises harburg in niedersachsen und gehört zur metropolregion hamburg. sie liegt etwa 20 km südlich von hamburg, etwa 120 km nördlich von hannover und etwa 80 km nordöstlich von bremen.
Quelle: WikiPedia
Personalüberprüfung
Personalüberprüfung ist nur ein Oberbegriff, der ein breit gefächertes Sortiment von Instrumenten enthält, ein Unternehmen vor Schaden zu bewahren.
Eine Personalüberprüfung kann dabei schon beginnen, bevor ein Mitarbeiter überhaupt eingestellt wird. Sofern an Hand der vorliegenden Bewerbungsunterlagen Verdachtsmomente über den Wahrheitsgehalt der Vita eines Bewerbers vorliegen, können Detektive diese Unterlagen auf Herz und Nieren prüfen um herauszufinden, in wie weit die darin gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen.
Im Rahmen einer solchen Bewerberüberprüfung können Detektive auch Ermittlungen anstellen und den privaten Leumund eines Bewerbers überprüfen. Selbstverständlich werden alle Ermittlungen auf diskrete Weise durchgeführt, denn schließlich soll der Bewerber ja nichts davon bemerken.
Das Instrument der Personalüberprüfung kann jedoch auch zur Aufklärung von Diebstählen im Unternehmen, bei Verdacht von Unterschlagung oder zur Aufklärung von Betrug herangezogen werden. Ein weiterer und sehr großer Bereich, in dem Detektive immer wieder zur Personalüberprüfung herangezogen werden ist Spesenbetrug und Arbeitszeitbetrug.
Die Überwachung von Mitarbeitern im Außendienst stellt dabei einen großen Teil der Arbeit von Detektiven dar. Im Rahmen einer solchen Mitarbeiterüberwachung soll eruiert werden, ob die von den Mitarbeitern im Arbeitsnachweis genannten Zeiten mit der Realität übereinstimmen. In vielen Fällen stellen unsere Detektive bei einer solchen Außendienstüberwachung fest, dass bereits am frühen Nachmittag die Arbeit beendet wurde und der Mitarbeiter anschließend privaten Aktivitäten nachging und im Arbeitsnachweis noch mehrere Stunden gearbeitet wurde.
Die Beobachtung vorgeblich arbeitsunfähiger Mitarbeiter ist ein weiterer großer Bereich, in dem unsere Detektive immer wieder im Rahmen einer Personalüberprüfung im ganzen Bundesgebiet tätig werden. Dabei stellen unsere Detektive immer wieder fest, dass ein angeblich arbeitsunfähiger Mitarbeiter den Tag damit verbringt, schwere Gartenarbeit zu erledigen, einen Umzug oder Renovierungsarbeiten durchführt oder gar einer unerlaubten Nebentätigkeit nachgeht.
Wenn es in Ihrem Unternehmen Probleme mit Mitarbeitern gibt, oder Sie Verdachtsmomente haben, dass die Unterlagen eines Bewerbers geschönt oder gar gefälscht sind oder dieser einen zweifelhaften Ruf hat, sollten Sie sich diskret und umfassend zum Thema Personalüberprüfung beraten lassen.
Unter der Rufnummer
0800 – DETEKTIV
0800 – 33 83 584
steht Ihnen einer unserer erfahrenen Privatdetektive und Wirtschaftsdetektive für eine unverbindliche Beratung zur Verfügung, so dass Sie gemeinsam die Wege und Möglichkeiten einer Personalüberprüfung besprechen können.
Fristlose Entlassung bei Arbeitszeiterfassungsbetrug
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat geurteilt, dass eine
fristlose Entlassung ohne eine zuvor ausgesprochene
Abmahnung bei einem Fall von
Arbeitszeiterfassungsbetrug rechtens ist. Betrügereien bei der Erfassung der Arbeitszeit durch die Arbeitnehmer können für viele Firmen zu sehr empfindlichen Schadenssummen führen.
Daher sind die Arbeitsgerichte in ihrer Rechtssprechnung sehr rigoros, wenn es um Betrug bei der vorsätzlich flaschen Erfassung der Arbeitszeit geht. Als Beispiel kann an dieser Stelle das
Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein aufgeführt werden. Die obersten Arbeitsrichter aus Schleswig Holstein
urteilten auf fristlose Entlöassung bei folgender Ausgangslage. Ein Angestellter hatte wegen der Ermangelung einer automatisierten Arbeitszeiterfassung die Zeit seiner Arbeitsleistung selber mittles eines Zeiterfassungsbogens erfasst. Bestandteil dieses Blattes waren der Diesntbeginn und das Dienstende wie auch der Anfang und das Ende der tatsächlichen Arbeitszeit. Dieser Angestellte hatte dann an mehreren Arbeitstagen das Ende seiner Arbeit nach 16:00 Uhr eingetragen, obwohl die jeweils letzte Tätigkeit schon um ungefähr 15:00 Uhr beendet worden war. Dieses arbeitsrechtliche Fehlverhalten des Arbeitnehmers konnte bewiesen werden, was zur Entlassung des Mannes führte, gegen die er sich dann vergebens vor dem Arbeitsgericht zu wehren setzen versuchte. Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein urteilte, dass mit dieser Handlung ein typischer Fall von
Arbeitszeiterfassungsbetrug vorliegend sei, wodurch eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses gerechtfertig sei. Eine vorherige Abmahnung war nicht notwendig, da der Angestellte in der Firma - wie alle anderen Mitarbeiter auch - mehrmals vorher darauf aufmerksam gemacht wurde, dass die Erfassung der Zeit ordnungsgemäß und genau vorzunehmen sei. Die fristlose Entlassung war mithin rechtens.
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Az: 6 Sa 293/10
Wenn auch in Ihrer Firma ein Verdacht im Raum steht, dass Mitarbeiter zum Beispiel im
Außendienstbereich oder als Monteure oder auch bei Verwaltungstätigkeiten ohne automatische Zeiterfassung schummeln und sich mehr Stunden aufschreiben, als sie gearbeitet haben, so können unsere Privatdetektive Fälle dieser Art gerichtsverwertbar beweisen. Dann könnten Sie theoretisch auch ein Exempel statuieren und dadurch andere Arbeitnehmer davon abbringen, auch solche betrügerischen Handlungen zum Nachteil des Arbeitgebers vorzunehmen. Denn wenn einem Arbeitnehmer wegen Arbeitszeiterfassungsbetruges fristlos gekündigt wurde, so spricht sich so etwas meist sehr schnell unter den weiteren Arbeitnehmnern herum. Diese werden sich in der Folge hüten, falsche Arbeitszeiten aufzuschreiben. Und sogar die Detektivkosten können in vielen Fällen in voller erstattungsfähig sein, da diese in den meisten Fällen von einem überführten Mitarbeiter an den Arbeitgeber zurückgezahlt werden müssen. Bei Arbeitszeiterfassungsbetrug sollte man nicht lange fackeln. Lassen Sie sich im Zweifelsfall von einem unserer Privatdetektive beraten, wie man auch Ihre Firma vor vermeidbaren Schäden bewahren kann. Übrigens finden Sie auf der Seite
Rechtsprechung Beispiele für die Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten.
Ihr kostenloser Kontakt zu unserer Detektei bei Fragen:
0800 - 33 83 584