Im Sinne der detektivischen Arbeit ist die Erhebung die zielgerichtete Untersuchung eines Sachverhaltes zum Beispiel durch Befragung, Beobachtung oder auch Zählung. Eine Erhebung kann durch den Detektiv in Form einer mündlichen Befragung oder durch Beobachtung erfolgen.

Dabei unterscheidet man zwischen einer offenen und einer verdeckten Erhebung.  Bei einer offenen Erhebung befragt der Detektiv die Auskunftsperson unter Angabe der wahren Gründe und der Identität zu einem Sachverhalt. Dem gegenüber steht die verdeckte Erhebung, die auch legendierte Erhebung genannt wird. Bei der verdeckten Erhebung befragt der Detektiv eine Person  unter einem unauffälligen Vorwand, auch Legende genannt.

Ziel der verdeckten Erhebung ist die Informationsgewinnung ohne dass die Auskunftsperson oder auch Zielperson überhaupt weiß, worum es bei der Befragung tatsächlich ging. Im Zusammenhang mit derartigen Befragungen spricht man auch von der Thematik Beweiserhebung.

Übrigens, der Begriff Erhebung wie auch der Begriff der Beweiserhebung wird bei deutschen Detekteien eher selten genutzt, während er in Österreich bei Detekteien an der Tagesordnung im detektivischen Sprachgebrauch ist.

Von der Arbeitsweise unterscheidet sich freilich der deutsche Detektiv nicht vom Detektiv in Österreich, wohl aber von der Berufsbezeichnung, da der Begriff Privatdetektiv in Österreich im behördlichen Sprachgebrauch abgeschafft wurde und durch die Bezeichnung Berufsdetektiv ersetzt wurde, während die Begriffsbezeichnung in Deutschland frei bleibt und in der Regel Detektiv oder Privatdetektiv lautet, manchmal aber auch Privatermittler.

All diese Begriffe machen aber keinen Unterschied bei einer Erhebung oder Beweiserhebung, die durch Detektive in Deutschland und Detektive in Österreich in gleicher Weise durchgeführt wird.

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