Eine Firma hatte den Tipp erhalten, dass ein ehemaliger leitender Angestellter nach seinem Ausscheiden aus der Firma, das vertraglich verankerte Wettbewerbsverbot nicht einhalten würde.

Es war vereinbart, dass dieser ehemalige Angestellte während der Karenzzeit des Wettbewerbsverbots kein Konkurrenzunternehmen eröffnen oder für ein Unternehmen der gleichen Branche tätig werden durfte.

Um den Verdacht entweder zu erhärten oder zu entkräften entschied die Firma, den ausgeschiedenen Mitarbeiter durch Detektive observieren zu lassen. Die Observation erbrachte die Gewissheit, dass der Ex-Mitarbeiter zwar nicht dabei war eine Konkurrenzfirma zu gründen.

Allerdings konnte eine aktive Tätigkeit der ehemaligen Führungskraft für einen Wettbewerber der auftraggebenden Firma festgestellt werden. Der Mann hielt sich nicht nur über mehrere Tage in den Büroräumen des Konkurrenten auf, sondern er wickelte bereits Außendiensttermine mit Kunden der Konkurrenz ab.

Anhand der detaillierten Dokumentation der Detektei konnten nun rechtliche Schritte wegen der Verstöße gegen das Wettbewerbsverbot eingeleitet werden.