Unter Abhören versteht man das heimliche Belauschen von Gesprächen, Räumen, Telefonaten u.ä. So wird beispielsweise eine Kommunikationsverbindung wie das Telefon, das Telefax oder VoIP angezapft, um die Informationsgehalte der Gespräche abzuhören. Ebenso können auch ganze Räume, Wohnungen, Büros usw. abgehört werden. Man redet dabei von einem Lauschangriff.

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird für derartige Aktionen aber das Wort Abhören genutzt, wenn von der heimlichen Form des Lauschens an einer Telefon- oder Datenverbindung oder an Gesprächen in fremden Räumen gesprochen wird. Man muss unterscheiden zwischen der legalen Form des Abhörens mit richterlicher Verfügung von staatlicher Seite und der illegalen Form des Abhörens durch Privatpersonen, Konkurrenten, Wettbewerber oder fremde Nachrichtendienste.

Experten schätzen, dass die illegale Form des Abhörens die legale bei weitem übersteigt. Im Fachjargon zur Thematik Abhören wird häufig auch der englische Ausdruck Eavesdropping (steht für Abhorchen und Lauschen) genutzt.

Eine Maßnahme gegen das Abhören ist die Lauschabwehr. Hierzu finden Sie auf unserer Infoseite Lauschabwehr24.de ausführliche Informationen und Hilfe gegen das Abhören.