Sie haben eine Forderung gegen einen Schuldner und die bisherige Vollstreckung verlief erfolglos, da Ihnen das sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis des Schuldners nicht bekannt war? Hier kann es häufig geeigneter sein, eine Arbeitgeberermittlung durchzuführen als eine Beobachtung des Schuldners durchzuführen.
Insbesondere dann, wenn ein Schuldner zum Beispiel im Außendienst tätig ist und mit seinem Arbeitgeber über ein Home-Office in Kontakt bleibt. Zudem könnte der Schuldner auch für ein Zeitarbeitsunternehmen arbeiten und in verschiedenen Unternehmen eingesetzt sein. Welche Formen der Arbeitgeberermittlung es gibt, erklärt Ihnen gerne ein Detektiv in einem Beratungstelefonat.
Schicken Sie uns doch bitte eine Nachricht mit Ihren Kontaktdaten und ein Privatdetektiv wird sich diskret mit Ihnen in Verbindung setzen, um Sie zu der Thematik Ermittlung eines Arbeitgebers vollumfänglich zu beraten.