Eine behördliche Einrichtung hatte die Problemstellung, dass ein beamteter Mitarbeiter sich sehr häufig dienstunfähig gemeldet hatte. Da dieser Beamter nebenher ein eigenes Unternehmen führte, welches aus rechtlichen und formellen Gründen zum Schein auf den Namen der Ehefrau angemeldet war, wurde vermutet, dass der Beamte dort während seiner Dienstunfähigkeit tätig war.
Der Dienstherr hatte dem Beamten übrigens keine Nebenerwerbserlaubnis genehmigt. Auf Nachfragen der Dienstvorgesetzten dementierte der Kranke immer wieder gegenüber seiner Dienststelle, einer Nebentätigkeit nachzugehen, auch nicht in dem Unternehmen seiner Ehefrau, die dieses gut ohne ihn führen könne. Das wiederum konnten die Dienstvorgesetzten nicht glauben und ließen den Sachverhalt durch eine Detektei überprüfen.
Zunächst versuchte ein Privatdetektiv, sich als Kunde in dem fraglichen Unternehmen beraten und bedienen zu lassen. Dabei stellte sich der dienstunfähige Beamte dem Privatdetektiv als Chef des Unternehmens vor. Das ermittelte Ergebnis wurde durch eine anschließende Observation an verschiedenen Tagen gefestigt.
Dabei wurde festgestellt, dass der angeblich dienstunfähige Beamte durchaus munter war und seine volle Arbeitskraft dem Unternehmen seiner Ehefrau zur Verfügung stellte. Die eindeutige Sachlage und Beweislage, die im Detektivbericht dokumentiert war, versetzte den Dienstherren in die Lage, beamtenrechtliche Schritte einzuleiten.