Der Themenkomplex Betrug wird in § 263 des Strafgesetzbuches geregelt. Als Betrug gilt es, wenn jemand darauf bedacht ist, sich Vermögensvorteile zu verschaffen durch die Täuschung anderer, zum Beispiel durch das Vorspiegeln falscher oder der Entstellung wahrer Tatsachen. Nicht erst seit Eduard Zimmermann heißen Vertreter dieser Betrügergruppen  „Nepper, Schlepper, Bauerfänger“. Ein Betrüger geht  oft mit großer Raffinesse an sein Werk und richtet dabei  nicht selten erhebliche Schäden an.

Betrug ist ein Delikt mit einer breiten Palette von Erscheinungsbildern. Genau wie es so viele unterschiedliche Erscheinungsbilder von Betrugsfällen gibt, so gibt es gleichfalls die unterschiedlichsten Orte und Begebenheiten, die Betrüger einladen, um anderen zu schaden.

Zwar heißt es „My home is my castle“, doch gerade beim „Tatort Haustür“ treten Fälle von Betrug immer wieder auf.  Beispiele sind Betrügereien im Zusammenhang mit der Vermittlung von Wohnraum oder der Fälschung und dem Missbrauch von Zahlungsmitteln. Nicht zu vergessen ist weiterhin der „Tatort Internet“, dessen Bedeutung immer weiter steigt, da er scheinbar ein Tummelplatz für Betrüger aller Art ist, die sich hinter der Anonymität eines Computers verstecken.

Wenn auch Sie befürchten, Opfer einer betrügerischen Handlung geworden zu sein und die Polizei Ihnen nicht helf kann, dann können Sie sich gerne an uns wenden, um sich zum Thema Betrug beraten zu lassen. Ihre kostenfreie Kontaktrufnummer