Die Ausgangslage für viele Unterhaltszahler ist meist identisch: Nach einer Scheidung wird man zu Unterhaltszahlungen für den Expartner oder die Expartnerin verpflichtet. Der Unterhaltsverpflichtete muss nun für eine lange Zeit jeden Monat einen großen Teil seines Einkommens an den Expartner oder die Expartnerin zahlen.

Diese Zahlungsverpflichtung entfällt nur dann, wenn seitens des Unterhaltsempfängers gewisse Verfehlungen begangen werden oder sich die Voraussetzungen ändern. Dazu zählt zum Beispiel, wenn der Expartner neu heiraten würde. Ebenfalls dazu zählt das Eingehen einer neuen Lebensgemeinschaft, die schon verfestigt ist und auf Dauer ausgerichtet ist. Allerdings müssen Sie es zweifelsfrei beweisen können, denn meist gibt es der Unterhaltsberechtigte nicht freiwillig zu.

Hier setzt die Arbeit unserer Privatdetektive ein, die eine solche eheähnliche Gemeinschaft beweisen. In Zusammenarbeit mit vielen Anwälten werden häufig Fälle an unsere Privatdetektei übertragen, bei denen bewiesen werden muss, dass ein unterhaltsberechtigter Exehepartner nunmehr in einer eheähnlichen Gemeinschaft mit einer anderen Person zusammenlebt, ohne dieses dem Unterhaltszahler gegenüber zuzugeben.

Vielmehr wird diese eheähnliche Gemeinschaft schlichtweg bestritten. Ohne gerichtsfeste Beweise ist es allerdings nicht möglich, rechtliche Schritte zur Minderung des Unterhalts einzuleiten. Um die entsprechenden Beweismittel zu erlangen, bleibt in der Regel nur die Einschaltung einer Privatdetektei. Wenn auch Sie ungerechtfertigt Unterhalt bezahlen müssen, dann sollten Sie die Option überdenken, Privatdetektive mit der Beweisbeschaffung zu betrauen. Gerne können wir Sie zu dem Thema Nachweis einer eheähnlichen Gemeinschaft beraten: