Ein weithin renommierter Friseur bemerkte in einem seiner Salons den Verlust von Geld. Der Diebstahlsverdacht richtete sich gegen die Mitarbeiter.

Unter Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Auflagen vor Eingriffen in die Privatsphäre wurden in versteckter Form Videoüberwachungskameras installiert, mit deren Hilfe die Kassenbestände überwacht werden konnten.

Nach zweiwöchiger Überwachung per Video und darauf folgender Auswertung der Überwachungsbilder der Videokamera durch einen Privatdetektiv wurde die eindeutige Feststellung getroffen, dass eine angestellte Hairstylistin für die Gelddiebstähle aus der Kasse ihres Chefs verantwortlich war.

Aufgrund der eindeutigen Beweise konnte der Friseur eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses aussprechen und eine Rückerstattung der Detektivkosten fordern.

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