Eine Firma aus dem Rheinland hatte den begründeten Ausgangsverdacht, dass ein sehr häufig krankgemeldeter Mitarbeiter während seiner Krankheitszeit einer anderen Tätigkeit nachging und sich somit genesungswidrig verhielt.

Die Beobachtung des vorgeblich kranken Arbeitnehmers durch unsere Detektive ergab, dass dieser sich nicht – wie während der Krankheitszeit erforderlich – der Gesundung widmete, sondern tatsächlich auf einem Marktstand bei extrem schlechter Witterung und niedrigen Temperaturen täglich Weihnachtsbäume verkaufte.

Diese gesicherten Beweise reichten dem Arbeitgeber aus, um dem Arbeitnehmer fristlos zu kündigen.

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