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Fallstudie: Kreishandwerkerschaft ließ Schwarzarbeiter von Detektiven observieren

Durch die Anzeigen mehrerer Mitglieder einer Kreishandwerkerschaft entschloss man sich dort, Detektive mit der Aufklärung der Beschuldigungen hinsichtlich einer Friseurin durchführen zu lassen. Die Frau war ausgebildete Friseurin, die ehemals bei einem bekannten Hairstylist angestellt war, sich aber nach relativ kurzer Tätigkeit selbstständig gemacht hatte.

Allerdings währte die Selbstständigkeit nicht sehr lange. Schon nach gut einem halben Jahr warf sie die Flinte ins Korn. Der Salon, der im Hause Ihres Lebensgefährten untergebracht war, wurde geschlossen und ein Zoofachgeschäft zog ein. Allerdings stand die Friseurin im Verdacht, wieder Kunden zu bedienen Erste Observationen brachten zunächst kein Ergebnis. Die ZP schien zur Zeit keiner Tätigkeit nachzugehen. Allerdings fiel auf, dass einige Personen auffallend lange im Zoofachgeschäft verlieben.

Bei Kontrollen im demselben konnten zuvor hineingegangene Personen nicht im Geschäft gefunden werden. Zuerst dachte man sich, dass man das Verlassen des Geschäftes dieser Personen nicht registriert hatte, was ja eigentlich auch nicht die Aufgabe der Detektive war, zumal der Privatzugang zur Wohnung, in der die Frau wohnte, an der anderen Hausseite war.

Alsdann observierte man eine der „Zookundinnen“, die dort eine Stunde im Geschäft verschwand und stellte dabei deren Wohnadresse fest. Einige Tage darauf setzte der Detektiv sich unter geeignetem Vorwand mit dieser Person in Verbindung. Das Ergebnis dieses Gespräches war, dass die Frau im Haus ihres Lebensgefährten als Friseurin tätig war, „Schwarz“ versteht sich.

Unter Berufung auf angebliche Empfehlung ließen sich die Detektive verschiedene Termine geben, die entweder telefonisch oder durch angebliche Mund-zu-Mund-Propaganda vereinbart wurden.

Eine Gewerbeanmeldung für die Dame lag nicht vor. Das Zoofachgeschäft wurde betrieben durch den Bruder des Lebensgefährten, der den Durchgang der Kundschaft durch das Zoofachgeschäft zum Haare schneiden gestattet und eine sehr gute Tarnung abgegeben hatte.

Durch die Testbesuche der Detektive ließ sich die Tätigkeit der Dame ohne entsprechendes Gewerbe nachweisen, was die Kreishandwerkschaft in die Lage versetzte, die notwendigen Schritte einzuleiten.