Mit dem Begriff Lauschangriff bezeichnet man im deutschen Sprachgebrauch die akustische und/oder optische Überwachung von Personen oder Räumen durch staatliche Strafverfolgungsbehörden oder Geheimdienste. Folglich steht der Begriff Lauschangriff praktisch für das Abhören von Personen, Räumen, Wohnungen, Büros, Telefonen usw.

Da eine Diskussion über den Lauschangriff sowohl in Deutschland als auch in Österreich und der Schweiz seit langer Zeit in aller Öffentlichkeit geführt wird, darf es nicht verwundern, dass mancherorts Privatpersonen oder Firmen dem Irrglauben unterliegen, man könnte einfach jemanden abhören. Folglich werden immer wieder Kundenanfragen an uns herangetragen, in denen wir gefragt werden, ob die Möglichkeit besteht, Telefone abzuhören.

Theoretisch kann man natürlich Telefone abhören und staatliche Dienste und die Exekutive machen das auch mit richterlicher Verfügung, allerdings dürfen Detektive das weder in Österreich noch in Deutschland oder der Schweiz.

Nur hält sich nicht jeder Zeitgenosse an das Verbot des Abhörens und so ist es nicht verwunderlich, dass kriminelle Personen den Lauschangriff wörtlich nehmen und andere Personen abhören. Und hier kommen nun Detektive ins Spiel, die derartige Lauschangriffe durch eine so genannte Lauschabwehr verhindern wollen.

Die Lauschabwehr ist aber in der Regel nicht die Intention der bei uns anfragenden Personen, da diese daran interessiert sind, Telefone abhören zu lassen. Daher sei auch hier betont, dass eine seriöse Detektei nie ein Telefon abhören würde.

Selbst wenn jemand in Eigenregie eine solche Straftat begehen würde, so könnte man die daraus gewonnenen Erkenntnisse  in Ermangelung einer rechtlichen Grundlage nicht als Beweis vor Gericht verwenden, so dass das Abhören kein sinnvoller Ansatz zur Beweisbeschaffung ist.

Bitte sehen Sie daher grundsätzlich von Anfragen an uns ab, ob unsere Detektei in Ihrem Auftrag ein Telefon abhören könne oder eine sonstige Abhöraktion in Form eines Lauschangriffes machen könnte. Wir lehnen eine kriminelle Handlung dieser Art absolut ab.

Sind Sie aber interessiert daran, ob es vielleicht  legale Methoden gibt, mittels derer Beweise erlangt werden könnten, dürfen Sie sich gerne von einem Privatdetektiv unseres Teams beraten lassen. Sie erreichen uns kostenfrei unter