Im Falle von konkreten Verdachtsmomenten zum Nachteil der Firma darf auch eine Mitarbeiterüberwachung vorgenommen werden. Dazu kann es unterschiedliche Ansätze geben. Der Standardfall ist die ungerechtfertigte Krankmeldung, die dazu führen kann, dass eine Mitarbeiterüberwachung vorgenommen wird.
Wenn es Verdachtsmomente gibt, der Krankschreibung des Arztes nicht zu trauen, weil der Mitarbeiter vielleicht bei diesem simuliert hat, kann man den Medizinischen Dienst der Krankenkassen beauftragen, eine Untersuchung vorzunehmen. Bei Hinweisen auf besondere Verstöße kann eine Mitarbeiterüberwachung durch Detektive in Auftrag gegeben werden.
Die im Rahmen dieser Mitarbeiterüberwachung durch die Detektive gewonnenen Beweismittel können im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung beispielsweise wegen einer fristlosen Kündigung aufgrund des durch die Detektive festgestellten Fehlverhaltens genutzt werden.
Weitere Gründe für eine Mitarbeiterüberwachung können sein der Verdacht auf Diebstahl seitens eines Mitarbeiters, der Verdacht der Sabotage durch Mitarbeiter oder der Verdacht auf Nichteinhaltung der Arbeitszeiten beispielsweise bei Dienstreisen oder speziell bei Außendienstmitarbeitern, die aus der Erfahrung von Detektiven häufig später die Arbeit aufnehmen, als sie es müssten und aufschreiben, und darüber hinaus dann auch noch eher Feierabend machen, als sie es dürften.
Diese und viele weitere Beispiele der Mitarbeiterüberwachung gehören zum Tagesgeschäft von Detekteien. Die Erfolgsquote von regelmäßig über die Jahre hinweg mehr als 80 % der Fälle, die überprüft wurden und in denen sich der Anfangsverdacht des Chefs tatsächlich bestätigte, spricht für sich. In vielen Fällen, die sich um eine Mitarbeiterüberwachung drehten, konnten übrigens die Detektivkosten nach dem Verursacherprinzip von dem überführten Arbeitnehmer zurückgefordert werden.
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