Der Mitinhaber einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts aus dem im Sauerland nahm seit geraumer Zeit an, dass sich seine Geschäftspartnerin heimlich aus der gemeinsamen Firma verabschieden wollte, um ein eigenes Unternehmen in der gleichen Branche zu eröffnen. Die Vorbereitungen fanden während langer Krankheitszeiträume der Frau statt.

Schon am ersten Beobachtungstag kristallisierte sich heraus, dass die Frau– die mal wieder einen gelben Krankschein hatte – einer Arbeit in dem gleichen Branchensegment ausführte. Diese Tätigkeit wurde aber an der gemeinsamen GbR vorbei durchgeführt und in die eigene Tasche der Frau erwirtschaftet.

Auch an den Folgetagen bestätigte sich dieses Bild, wie die Beobachtung durch die Detektive bewies. Der Auftraggeber wurde durch das Beweismaterial in die Lage versetzt, juristische Schritte einzuleiten. Haben auch Sie ein Problem dieser Art? Sprechen Sie mit uns: