Hochwertiges elektronisches Gerät wurde – vornehmlich in großen Mengen – von einem Hersteller nach China per Luftfracht verschickt. Paletten und Ware wurden unter Aufsicht maschinell mehrfach mit Folie umwickelt und damit gesichert.
Trotzdem trafen immer wieder Rückmeldungen über Fehlmengen aus China beim Versender ein. Anfangs zweifelte man am Wahrheitsgehalt der Aussagen aus China und nahm dieses Übel hin, um die Asiaten nicht zu verärgern.
Als jedoch der Ärger hierüber nicht abriss, wurden Detektive beauftragt, der Sache auf den Grund zu gehen. Ein Mitarbeiter der Detektei wurde im Herstellerwerk eingeschleust getarnt als normaler Arbeiter, der jedoch an exponierten Stellen positioniert wurde. Trotzdem rissen die Unregelmäßigkeiten nicht ab.
Allerdings konnte der Detektiv natürlich zu jeder Zeit nicht am richtigen Ort sein. Die Verluste erreichten 4 und 5 stellige Raten. Da den chinesischen Empfängern alles zugetraut wurde, flog ein Detektiv nach China und war mit Erlaubnis des Empfängers dabei, als wieder eine Warenlieferung eintraf. Beim Öffnen und Auspacken erlebte man eine Überraschung. Inmitten der Ware lagerten leere Kartons, einer davon gefüllt mit einem Ziegelstein, offenbar, um das Gewicht fehlender Teile zu kompensieren.
Entgegen dem Hersteller hatten die Chinesen ihre helle Freude an dem Fund. Der Klinkerstein wurde mit nach Deutschland genommen. Dort wurden alle Mitarbeiter überprüft, die während der Schicht, als die Palette verpackt wurde, Dienst hatten. Dabei stellte man fest, dass einer von ihnen – ein Schichtführer – gerade dabei war, seinen Hausanbau zu verklinkern.
Der angestellte Vergleich durch ein anerkanntes Labor ergab, dass der Chinastein von der gleichen Ziegelei stammte wie die beim Schichtführer gelagerten Steine. Es dauerte einige Stunden, bis es Spezialisten der Detektei in einer Anhörung in den Betriebsräumen des Auftraggebers gelang, den Schichtführer zu einem Geständnis zu bewegen. Die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses war die Folge.
Der Schichtführer gab darüber hinaus ein Schuldanerkenntnis ab, das anschließend von einem Notar beglaubigt wurde. In diesem Schuldanerkenntnis verpflichtete sich der Mann zum Ersatz des entstandenen Schadens und der Detektivkosten.
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