Die Bezeichnung Privatermittler soll die Unterscheidung zwischen behördlichen Ermittlern und nichtbehördlichen Ermittlern verdeutlichen. Ein privater Ermittler arbeitet als Beweishelfer in der Regel für die Anwaltschaft, während der behördliche Ermittler in der Regel Erfüllungsgehilfe der Staatsanwaltschaft ist.

Der Privatermittler recherchiert dabei im Sinne der Rechtsfindung. Durch zielgerichtete Recherchen und Beobachtungen beschafft der Privatermittler Informationen, die dem Klienten einen Informationsvorsprung gewährleisten. Die ermittelten Beweise kann der Klient im Zuge einer juristischen Auseinandersetzung nutzen und seinem Rechtsanwalt zur Nutzung vor Gericht übergeben.

Somit gelten Privatermittler als wichtige Helfer der Anwaltschaft, wenn es darum geht, prozessnotwendige Beweise zu ermitteln. Wenn auch Sie die Hilfe eines Privatermittlers benötigen stehen wir Ihnen gerne bundesweit zur Verfügung. Rufen Sie uns kostenfrei an unter