Am 15.07. 2004 hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt die fristlose Kündigung eines Außendienstlers wegen einer falschen Reisekostenabrechnung (Reisekostenbetrug) zu behandeln. In dem Prozess ging es auch darum,  ob ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer in einem solchen Fall durch eine Detektei beobachten lassen darf.

In dem behandelten  Fall hatte ein Außendienstmitarbeiter aus Bayern vor dem BAG geklagt, weil er wegen einer  falschen Reisekostenabrechnung entlassen wurde.

Sein Arbeitgeber hatte seine Arbeitsleistung im Außendienst im Sommer 2001 an drei Tagen durch eine Detektei  überprüfen lassen und dabei festgestellt, dass die Reisekostenabrechnung des Arbeitnehmers nicht korrekt war, da die angegebenen Abfahrtszeiten am Morgen nicht mit den tatsächlichen übereinstimmten und stets zum Nachteil des Arbeitgebers ausfielen.

Die höchsten Arbeitsrichter wiesen in dem Fall, der sich durch einen Vergleich erledigt hatte, wonach das Arbeitsverhältnis endete, ausdrücklich darauf hin, dass eine falsche Reisekostenabrechnung eine fristlose Kündigung grundsätzlich rechtfertigen kann.

Darüber hinaus sei der Arbeitgeber auch grundsätzlich dazu berechtigt, bei einem konkreten Anfangsverdacht  eine Detektei mit der Kontrolle eines Mitarbeiters zu beauftragen.

Aus dieser Begründung ist klar zu entnehmen, dass Sie sich als Arbeitgeber nicht betrügen lassen müssen. Wenn Sie den Verdacht hegen, dass einer Ihrer Mitarbeiter Sie hintergeht und Reisekostenbetrug in Form einer falschen Reisekostenabrechnung vornimmt, so ist die Einschaltung einer Detektei gerechtfertigt und legitim.

Durch die Beobachtung der Detektiv lässt sich beweissicher dokumentieren, ob ein Reisekostenbetrug zu Ihrem Nachteil begangen wird. Eine entsprechende Observation wird korrekt und diskret vorgenommen, um Ihren Verdacht zu verifizieren oder zu entkräften, denn es soll ja keine ungerechtfertigte Vorverurteilung vorgenommen werden.

Ein Privatdetektiv unserer Detektei wird Sie gerne sorgfältig und umsichtig beraten, wenn es um Reisekostenabrechnungsbetrug und falsche Angaben bei der Reisekostenabrechnung eines Ihrer Mitarbeiter geht. Für die detektivische Beratung kontaktieren Sie uns bitte unter der Rufnummer

Unsere Detektive werden für Sie in ganz Deutschland oder auch Österreich sorgfältig kontrollieren, ob Sie vorsätzlich hintergangen werden und somit Opfer von Reisekostenbetrug eines Ihrer Mitarbeiter durch eine gefälschte Abrechnung der Reisekosten geworden sind.