Wenn Ihr Eigentum von anderen Personen beschädigt oder zerstört wird, dann ist das nicht nur ärgerlich, sondern auch meist mit hohen Kosten verbunden. Sie wollen nun natürlich den Täter einerseits überführen und darüber hinaus in der Regel auch Schadenswiedergutmachung.

Nach dem Verursacherprinzip ist es üblicherweise so, dass derjenige, der einen Schaden angerichtet hat, diesen auch ersetzen muss. Übrigens können dazu oft auch die Detektivkosten zählen. Wenn Sie also keine Möglichkeit haben, den Täter selber leicht zu überführen, so ist der einfachste Weg die Einschaltung einer Privatdetektei, um durch zweckentsprechende und zielführende Ermittlungen oder Beobachtungen eine Täterfeststellung vornehmen zu können.

Häufig wird zur Überführung und Sicherung des Tatverlaufs bzw. Tathergangs auch verdeckt eingebaute Videotechnik eingesetzt, da eine Videoüberwachung auch über längere Zeiträume noch wirtschaftlich sinnvoll sein kann.

Observationen durch Detektive sind dagegen nur als temporäre Maßnahmen aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoll, wobei die wirtschaftliche Sicht natürlich auch von der Schadenhöhe abhängt und im Einzelfall stets neu analysiert und gegenüber gestellt werden sollte.

Wenn auch Sie von dem Problem Sachbeschädigung betroffen sind, und den Täter bislang nicht überführen konnten, so empfiehlt sich in einem ersten Schritt eine Sachstandsanalyse durch eine Detektei, um am Ende nach der Beratung durch den Detektiv festlegen zu können, welcher Ermittlungs- oder Beobachtungsweg der richtige Weg für Sie und Ihren Problemfall sein könnte.

Gerne beraten wir Sie bei Fällen von Sachbeschädigung über die Möglichkeiten der Täterüberführung unter