Bei einem deutschen Konzern war von jetzt auf gleich ein Großschuldner verschwunden. Auch für den zuständigen Gerichtsvollzieher war der Schuldner nicht mehr erreichbar. Er sei ins Ausland gezogen hieß es allenthalben. Auch von seiner Familie wurde das behauptet.

Somit blieb für den Konzern nur noch der Gang zu einer Detektei, die diese Auslandsanschrift ausfindig machen sollte. Nach kurzer Zeit konnte ein Detektiv im Rahmen seiner Recherchen tatsächlich eine angebliche Anschrift im benachbarten Ausland ermitteln.

Eine Vor-Ort-Ermittlung brachte dann aber das Ergebnis, dass es zwar die Straße gab, doch dort wo die vorgebliche Hausnummer sein sollte, konnten nur unbebaute Felder vorgefunden werden.

Mit Hilfe von Recherchen in der Nachbarschaft an der alten Wohnanschrift sollte alsdann versucht werden herauszufinden, ob der „verschollene“ Schuldner nicht doch noch an der alten Adresse in Deutschland aufhältig sei. Schnell konnten hierbei eindeutige Indizien eruiert werden, dass der Schuldner oft bei der Familie gesehen werde.

Daher wurde eine sofortige Beobachtung des Hauses durchgeführt. Im Zuge der Observation konnte festgestellt werden, dass der angeblich im Ausland wohnende Schuldner jeden Abend zur Wohnadresse kam und erst jeweils am nächsten Morgen wieder abfuhr.

Eine Beobachtung an unterschiedlichen Tagen bestätigte den Verdacht, dass der Schuldner gar nicht ins Ausland gezogen war, sondern diesen Umzug nur vorgetäuscht hatte, um sich vor seinen Gläubigern verstecken zu können.

Darum wurde eine abschließende Beobachtung des Wohnobjektes durchgeführt, die in Abstimmung mit dem zuständigen Gerichtsvollzieher stattfand. Der Detektiv informierte den Gerichtsvollzieher unmittelbar telefonisch, als der Schuldner wieder sein Wohnhaus betrat.

Daraufhin konnte der Gerichtsvollzieher die weiteren Vollstreckungsschritte einleiten, obschon dem Gerichtsvollzieher gegenüber der Schuldner zunächst wieder durch die Familie verleugnet wurde, was aber durch den anwesenden Detektiv sofort wiederlegt werden konnte.