Wenn ein Arbeitnehmer Spesenbetrug begeht, so ist das eine betrügerische Handlungen gegenüber seinem Arbeitgeber. Die Rechtsprechung sieht bei Spesenbetrug eine fristlose Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor, sofern der Spesenbetrug nachgewiesen werden kann.

Dieser Nachweis ist dabei durch den Arbeitgeber in eindeutiger Form zu erbringen. Um dieses zu gewährleisten, ist eine zielgerichtete Beweisführung durch Detektive unserer Detektei eine erfolgversprechende Option.

Was sind typische Handlungen eines Mitarbeiters, der Spesenbetrug begeht? Generell sind es zunächst die Positionen, die ein Mitarbeiter, der beispielsweise eine reisende Tätigkeit für seinen Arbeitgeber durchführt, vorab in bar für seinen Arbeitgeber auslegt, wie zum Beispiel Kosten für ein Hotel, Bewirtungskosten, oder auch Spritkosten.

Die ausgelegten Beträge rechnet der Mitarbeiter dann später durch Vorlage von Belegen bei seinem Arbeitgeber ab. Nicht selten kommt es vor, dass hier die quittierten Beträge nicht mit den tatsächlich ausgezahlten Beträgen übereinstimmen. So versucht sich der Mitarbeiter einen finanziellen Vorteil zu verschaffen. Dabei wird häufig durch den Mitarbeiter gar nicht bedacht, dass die Abrechnung gefälschter Quittungen oder überhöhter Abrechnungen nicht nur ein Grund für eine fristlose Kündigung sind, sondern auch strafbar sein können.

Die falsche Erfassung von Arbeitszeit (später anfangen und dafür früher aufhören bei falscher Zeitangabe zur Erlangung höherer Tagesspesen), die Einreichung falscher Tankquittungen (gerne auch das Volltanken des privaten Reservekanisters beim Tankvorgang mit dem Firmenwagen), die Abgabe von Restaurantrechnung oder Taxiquittungen mit im Vergleich zu den realen Zahlungen überhöhten Werten („schreiben Sie bitte 20,00 Euro mehr auf und genehmigen Sie sich 5,00 Euro Trinkgeld“), falsche Kilometerangaben bei Nutzung des Privatwagens im Firmeneinsatz bei gleichzeitiger km-Geld Erstattung und viele weitere Delikte sind an der Tagesordnung, wenn die Detektive unserer Detektei Observationen zum Nachweis von Spesenbetrug durchführen.

Die exakte Dokumentation der Handlungsabläufe durch die Detektive beweist das Fehlverhalten des Arbeitnehmers in Form von Spesenbetrug, so dass der Arbeitgeber basierend auf dem Beweispaket der Detektei eine fristlose Kündigung aussprechen kann.

Wenn auch Sie die Befürchtung haben, dass einer Ihrer Mitarbeiter Sie durch Spesenbetrug hintergeht, so lassen Sie sich von einem Privatdetektiv unserer Detektei unverbindlich und in aller Stille beraten, welche Möglichkeiten der Beweisführung unter Zuhilfenahme einer Detektei bestehen. Wählen Sie dazu die kostenfreie Detektivrufnummer