Die Problematik ist klar: Sie wurden nach der Scheidung zu Unterhaltszahlungen verpflichtet und müssen nun für viele Jahre monatlich einen beträchtlichen Teil Ihres Einkommens an Ihre ehemalige Ehefrau abführen.
Diese Unterhaltszahlungen werden nur dann hinfällig, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, die eine Verpflichtung zur Unterhaltszahlung entfallen ließen. Das wäre beispielsweise dann der Fall, wenn Ihre Exfrau neu heiraten würde. Allerdings tut Sie Ihnen diesen Gefallen nicht.
Wenn aber Ihre Exfrau in einer neuen Lebensgemeinschaft ist, die bereits verfestigt ist, so kann das zu einem Wegfall der Unterhaltspflicht führen, sofern Ihre Exfrau es entweder zugibt – was allerdings häufig nicht der Fall ist – oder Sie es zweifelsfrei beweisen können.
In Kooperation mit vielen Rechtsanwälten werden immer wieder Ermittlungsfälle an unsere Detektei herangetragen, in denen nachgewiesen werden muss, dass eine unterhaltsberechtigte Person in einer eheähnlichen Gemeinschaft, auch eheähnliches Verhältnis genannt, mit einem neuen Partner zusammenlebt, ohne dass dieser Tatbestand der unterhaltspflichtigen Person pflichtgemäß mitgeteilt wird und dieser Fakt schlichtweg bestritten wird.
Ohne entsprechendes Beweismaterial ist es aber nicht möglich, juristische Schritte auf Minderung der Unterhaltszahlungen einzubringen. Um die notwendigen Beweise zu bekommen, dass Ihre Exfrau in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt, ohne dieses zuzugeben, bleibt meist nur der Einsatz einer Detektei.
Wenn auch Sie zu Unrecht Unterhaltszahlungen leisten müssen, dann sollten Sie über die Möglichkeit nachdenken, eine Privatdetektei zur entsprechenden Beweisführung einzuschalten. Gerne berät Sie ein Detektiv zu der Thematik unter