Bei einer Buchhandlung bestand der Anfangsverdacht, dass der Händler entgegen der gesetzlichen Buchpreisbindung Bücher unterhalb des vorgeschriebenen Preises abgab.

Durch zweckgerichtete Testkäufe in dem Buchgeschäft konnte nachgewiesen werden, dass der Händler nicht die gesetzlich vorgeschriebene Buchpreisbindung einhielt, und stattdessen unerlaubte Rabatte gab und somit unter Preis verkaufte.

Der Klient unserer Detektei konnte aufgrund der eindeutig gesicherten Beweise rechtliche Schritte einleiten.