Ein Unternehmen aus dem Raum Frankfurt hatte den Verdacht, dass ein ehemaliger Mitarbeiter, der aufgrund seiner Schlüsselposition ein vertragliches Wettbewerbsverbot hatte, dennoch in Konkurrenz zu dem Auftraggeber tätig wird.
Die mehrtätige verdeckte Überwachung des Mitarbeiters durch Detektive ergab, dass dieser unter dem Namen seiner Lebensgefährtin bereits ein neues Unternehmen gegründet hatte, das in direktem Wettbewerb zu dem Auftraggeber stand.
Durch die Beobachtung ließ sich eindeutig nachweisen, dass das vertraglich geforderte und geschuldete Wettbewerbsverbot nicht eingehalten wurde, so dass der Auftraggeber gerichtliche Schritte einleiten konnte. In einem solchen Fall hat üblicherweise der überführte Mitarbeiter die angefallenen Detektivkosten zu erstatten, wie eine Vielzahl von Urteilen zur Erstattung von Detektivkosten aussagt.
Wenn auch Sie mit der Problematik konfrontiert sind, dass ein ehemaliger Arbeitnehmer sich einem bestehenden Wettbewerbsverbot durch derartige Tricks zu entziehen versucht, sollten Sie mit einem Detektiv unseres Hauses Kontakt aufnehmen. Rufen Sie an unter