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Arbeitgeberermittlung

Der Bedarf, eine Arbeitgeberermittlung durchführen zu lassen, kann unterschiedlichste Ursachen und Gründe haben. Meist sind es Gläubiger, die einen Titel gegen einen Schuldner haben, die sich an unsere Detektei wenden und die Frage aussprechen, ob eine Arbeitgeberermittlung zur Feststellung eines aktuellen Arbeitsverhältnisses durchgeführt werden könnte. Weitere Gründen können darin liegen, dass ein Arbeitgeber wissen muss, wo ein ehemaliger Arbeitnehmer heute tätig ist, da dieser nach seinem Ausscheiden aus dem ehemaligen Arbeitsverhältnis ein vertraglich verankertes Arbeitsverbot bei einem Konkurrenzunternehmen (Konkurrenzverbot) hat oder dass eine unterhaltsberechtigte Frau ganz einfach wissen muss, wo ihr Exmann heute tätig ist, damit sie ihre Unterhaltsansprüche für sich oder die Kinder (Kindesunterhalt) gegen diesen geltend machen kann.

In all diesen Fällen und natürlich auch vollkommen anders gelagerten Ausgangssituationen ist die Arbeit einer Detektei gefragt, die unauffällig eine Arbeitgeberermittlung durchführt und den aktuellen Arbeitsplatz respektive den Arbeitgeber ermittelt.

Im Zusammenhang mit einer Arbeitgeberermittlung kann häufig auch ein Festpreis vereinbart werden, damit Sie die nötige Kostensicherheit in Ihrem Auftrag haben.

Wenn auch Ihr Schuldner Ihnen die Zahlungen schlichtweg vorenthält oder einfach verweigert, dann denken Sie über eine Pfändung seines Gehalts nach, sofern Sie einen Titel gegen den Schuldner haben. Die dazu notwendige Arbeitgeberermittlung wird gerne von einem erfahrenen Detektiv aus unserer Detektei durchgeführt. Ihre Beratung durch einen Privatdetektiv ist bundesweit kostenfrei unter 0800-DETEKTIV (0800-33 83 583).