Der Bedarf, eine Arbeitgeberermittlung durchführen zu lassen, kann unterschiedlichste Ursachen und Gründe haben. Meist sind es Gläubiger, die einen Titel gegen einen Schuldner haben, die sich an unsere Detektei wenden und die Frage aussprechen, ob eine Arbeitgeberermittlung zur Feststellung eines aktuellen Arbeitsverhältnisses durchgeführt werden könnte, damit die Gläubiger dann bei dem aktuellen Arbeitgeber des Schuldners eine Pfändung auf den Weg bringen können, um so die Forderung zu realisieren.
Weitere Gründen können darin liegen, dass ein Arbeitgeber wissen muss, wo ein ehemaliger Arbeitnehmer heute beschäftigt ist, da dieser nach seinem Ausscheiden aus dem ehemaligen Arbeitsverhältnis ein vertraglich verankertes Arbeitsverbot bei einem Konkurrenzunternehmen (Konkurrenzverbot) hat oder dass eine unterhaltsberechtigte Frau ganz einfach wissen muss, wo ihr Ex-Mann heute tätig ist, damit sie endlich ihre Unterhaltsansprüche für sich oder die Kinder (Kindesunterhalt) gegen diesen geltend machen kann, weil er bislang nicht freiwillig bezahlt hat.
In all diesen Fällen und natürlich auch vollkommen anders gelagerten Ausgangssituationen ist die Arbeit einer Detektei gefragt, die unauffällig eine Arbeitgeberermittlung durchführt und den aktuellen Arbeitsplatz respektive den Arbeitgeber ermittelt.
Kosten Arbeitgeberermittlung
Wie in fast allen Fällen detektivischer Arbeit ist der Aufwand, um bestimmte Informationen zu ermitteln, oftmals höchst unterschiedlich, so dass zwangsläufig auch starke Unterschiede im Preisgefüge der Arbeit des Detektivs je nach Ausgangslage und Schwierigkeitsgrad ergeben. Im Zusammenhang mit einer Arbeitgeberermittlung kann allerdings häufig auch ein Festpreis vereinbart werden, damit Sie die nötige Kostensicherheit in Ihrem Auftrag haben. Dieses hängt von den Ihnen bekannten Ausgangsdaten zur Zielperson ab, zu der eine Ermittlung des Arbeitgebers durchgeführt werden soll.
Wenn auch Ihr Schuldner Ihnen die Zahlungen schlichtweg vorenthält oder einfach verweigert, dann denken Sie über eine Pfändung seines Gehalts nach, sofern Sie einen Titel gegen den Schuldner haben. Die dazu notwendige Arbeitgeberermittlung für den unmittelbaren Zugriff auf den Lohn des Schuldners wird gerne von einem erfahrenen Detektiv aus unserer Detektei durchgeführt. Ihre Beratung durch einen Privatdetektiv ist bundesweit kostenfrei unter