Ein chemischer Betrieb aus dem Raum Stuttgart bemerkte erhebliche Differenzen bei den Warenbeständen einer bestimmten Produktreihe. Bestandskontrollen ergaben, dass sich immer während der Nachtschicht, während derer dieses an Endverbraucher gut zu verkaufende Produkt hergestellt wurde, der Bestand reduziert.
Zweifelsfrei war es naheliegend, dass nur das eigene Personal für diese Warenverluste als Täter in Frage kommen würde. Jedoch war es für die Unternehmensführung nicht klar, wer alles in die Diebstähle involviert war. Vor allem schloss man nicht aus, dass die Leitung der Nachtschicht zum Täterkreis zählte.
Um die serienmäßigen Diebstähle aufzuklären, wurden Detektive zur Aufklärung hinzugezogen. Nach einer Sachstandsanalyse durch einen erfahrenen Ermittler wurde eine Strategie für die Observation entwickelt, die geeignet war, die Diebstähle aufzuklären. An taktischen Observationspunkten wurden im Schutz der Finsternis Detektive postiert, die einerseits aus einem verdeckten und von außen uneinsehbaren Observationsfahrzeug, und andererseits aus mobilen Observationsfahrzeugen und letzten Endes auch zu Fuß aus einem Waldstück heraus das Objekt beobachteten.
Auftragsziel der Observation war es festzustellen, ob Mitarbeiter während der Nacht die Ware aus dem Betrieb schafften. Wesentliche Schwachstellen waren dabei ein abgelegene Bereiche auf dem Firmengelände, wo das Diebesgut ungesehen über den Zaun geworfen werden konnte. Da dieses Gebiet vollständig im Dunkeln gelegen war, wurde neben dem Einsatz von Nachtsichtgeräten ein spezieller Signalgeber genutzt, welcher in unmittelbarer Umgebung des vermutlichen Tatbereiches in einem Baum befestigt wurde.
Dieser batteriebetriebene Sender reagierte auf jegliche Bewegung und übertrug sodann via Funk ein Warnsignal an einen Empfänger, den der in dem Waldgebiet verborgene Privatdetektiv bei sich trug.
Nachdem die erste Nachtobservation ohne Ergebnis verlaufen war und die Detektive keine verdächtigen Geschehnisse feststellen konnten, veränderte sich die Sachlage schon in der darauffolgenden Nacht beträchtlich. Der Privatdetektiv, der im Waldstück postiert war, empfing ein Warnsignal. Mit dem Einsatz von Nachtsichtgeräten war es möglich zu erkennen, dass sich an der Umzäunung zwei Personen aufhielten, die eine Menge von Paketen über die Umzäunung warfen und im Anschluss wieder in der Finsternis auf dem Gelände der Firma verschwanden.
Für die observierenden Detektive stand fest, dass es sich hierbei um Diebesgut gehandelt haben musste. Während der Observation überprüfte ein Privatermittler im Schutz der Dunkelheit die über den Zaun geworfenen Pakete. Der Detektiv sah den Verdacht bestätigt, denn es handelte sich unzweifelhaft um die Produkte, deren Schwund in der Vergangenheit im Unternehmen bemerkt worden war. Die Detektive setzten die Observation fort um festzustellen, welche Personenidentität die Diebe hatten.
Zum Ende der Nachtschicht konnten die Detektive beobachten, dass sich abermals zwei Personen zu der besagten abgelegenen Zaunstelle begaben. Dieses konnte aus dem Waldgebiet gesehen werden und auch filmtechnisch dokumentiert werden. Die Männer luden das Diebesgut in ein in der Nähe geparktes Fahrzeug. Auch diese Handlung konnte durch einen Detektiv gefilmt werden. Nach dem Ladevorgang verließen die Diebe die Örtlichkeiten mit dem Fahrzeug, wobei sie von den Detektiven unauffällig verfolgt wurden.
Die Fahrt führte die Detektive zu einem Gebäude, wo die Diebe in eine Tiefgarage fuhren. Die Detektive folgerten zunächst, dass sich dort entweder der Wohnort der Diebe befand oder aber das Diebesgutlager. Einige Zeit später fuhr das Fahrzeug der Täter allerdings wieder ab. Zu diesem Zeitpunkt befand sich nur noch eine Person im Fahrzeug.
Nachdem die Detektive den Verbleib dieses Täters durch eine weitere Verfolgung feststellen konnten, wurde die Polizei herbeigeholt. Zusammen suchten sodann die ermittelnden Detektive und die Polizisten die mutmaßliche Lagerstätte auf. Dort wurde einer der Täter angetroffen. Eine Prüfung der Örtlichkeiten durch die Detektive und die Polizeibeamten hatte zum Ergebnis, dass nicht nur die gestohlene Ware des letzten nächtlichen Beutezuges dort deponiert war, sondern eine große Zahl von weiteren Produkten, die Eigentum des Arbeitgebers der Täter waren.
Das Diebesgut befand sich dort in der Originalverpackung stapelweise im Bereich eines Kellerraumes. Die vorläufige Sicherstellung des Diebesgutes wurde von der Polizei vorgenommen.
Die Ermittlungen in diesem Fall konnten für die Detektive mit Erstellung des abschließenden Schriftberichtes und der Filmzusammenstellung der Tatdokumentation erfolgreich beendet werden.