Das Oberlandesgericht Zweibrücken hatte zu entscheiden, ob eine geschiedene Frau ihren Unterhaltsanspruch gegenüber ihrem Ex-Mann verwirkt, wenn sie eine reine Wochenendbeziehung führt. Die Zweibrücker Richter entschieden, dass auch eine bloße Wochenendbeziehung mit   einem neuen nichtehelichen Lebenspartner den Unterhaltsanspruch der geschiedenen Frau entfallen lässt.

Nach dem Urteil der Richter ist auch in  derartigen Fällen von einer so genannten verfestigten Lebensgemeinschaft des Paares auszugehen. Eine solche verfestigte Lebensgemeinschaft aber hat zur Folge, dass die Frau ihre Unterhaltsansprüche gegen ihren Ex-Mann verwirkt hat. Mit dem Urteil hoben Richter am OLG   eine anderslautende gegenteilige Entscheidung  des Amtsgerichts Ludwigshafen auf.

Aktenzeichen OLG Zweibrücken: 2 UF 140/09.

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