Angeblich sollte ein fest angestellter Maurermeister neben seiner offiziellen Tätigkeit bei einem Bauunternehmen einer Nebentätigkeit nachgehen. Laut Arbeitsvertrag war ihm derartiges aber nicht gestattet. Bereits vor Jahren war ihm von seinem Arbeitgeber untersagt worden, ein Nagelstudio zu betreiben.
Dieses war unter seinen Namen angemeldet, wurde aber von seiner Lebensgefährtin geführt, die wiederum durfte wegen Unterhaltsansprüchen keine Nebenverdienste haben. Der Ex-Ehemann hatte sie aber von Detektiven observieren lassen. Bei der gerichtlichen Auseinandersetzung hatte sie natürlich behauptet, dass sie kein Gehalt bezogen habe. Der Richter sah dieses jedoch anders und kürzte den Unterhalt.
Zurück zum Maurermeister. Zunächst wurde er an arbeitsfreien Samstagen und nach Feierabend ohne Erkenntnisse von Detektiven observiert. Allerdings stellten die Detektive nach kurzer Zeit fest, dass sich der Maurermeister mehrmals mit einer zunächst unbekannten männlichen Person traf.
Dieser Mann wurde auch mehrmals an der Wohnung des Maurermeisters gesehen. Ermittlungen schließlich ergaben, dass es sich bei der Person um den Bruder der Lebensgefährtin handelte. Man entschloss sich, diesen Mann zu überprüfen.
Das Ergebnis: Der Mann, ebenfalls Maurer, hatte eine Kolonne von weiteren Maurern, die nach Feierabend und an Samstagen in Schwarzarbeit im größeren Ausmaß Bauarbeiten durchführten.
Durch Kontaktaufnahme zu den Bauherren unter gut durchdachten Vorwänden ergab es sich schließlich, dass der oben genannte Mauermeister die Aufträge angenommen hatte und deren Ausführung koordinierte. Auch die Abrechnungen mit den Bauherren nahm er vor.
Möglicherweise wurde deshalb so vorsichtig agiert, da man durch vorhergegangene Observationen der Lebensgefährtin den Einsatz von Detektiven befürchtet hatte. Der Arbeitgeber reagierte mit fristloser Kündigung. Die Kosten des Detektivauftrages forderte er gleichfalls von dem Maurermeister zurück.