Das Abhören von Telefonaten ist in Deutschland für Nachrichtendienste und die Strafverfolgungsorgane per Gesetz relativ leicht durchführbar. Mancherorts wurde sogar erklärt, Deutschland sei Weltmeister im Lauschen.
Neben dem unmittelbaren Abhören von Telefonaten kommt es auch zur kompletten Überwachungshandlung von Telefonanschlüssen im Allgemeinen.
Dabei werden die Verbindungsdaten registriert und die Zusammenhänge der fernmündlichen Kommunikation über längere Phasen ausgewertet. So wird festgehalten, wer z.B. wann mit wem telefoniert hat. Dann wird festgestellt und in welcher Beziehung die Gesprächspartner zueinander stehen.
Desweiteren ermöglicht eine Software zur Spracherkennung eine Überwachung automatisch nach vorher festgelegten Schlüsselwörtern oder nach verdächtigen Wortgebilden. Die Software kennzeichnet die fraglichen Verbindungsdaten und macht diese einem Überwacher zur genauen Überprüfung zugänglich.
Inzwischen gibt es Bundesländer, in denen in den jeweiligen Polizeigesetzen oder Gefahrenabwehrgesetzen Ermächtigungsnormen eingeführt wurden, die eine Überwachung des Telefons verdächtiger Personen in bestimmten restriktiven Grenzen auch zu präventiven Zwecken möglich machen.
Im Gegensatz zu der staatlichen Telefonüberwachung ist eine private Überwachung des Telefons grundsätzlich verboten und strafbar, da es eine Verletzung der Vertraulichkeit des nicht öffentlich gesprochenen Wortes bedeuten würde.
Allerdings hält die Tatsache, dass es eine strafbare Handlung ist, viele Personen nicht davon ab, trotzdem die Gespräche anderer Personen abzuhören, um Informationen zu gewinnen, sei es über die Konkurrenz, den vermeintlich untreuen Ehepartner oder einfach nur den Nachbarn.
Hier setzt die Arbeit einer Detektei ein, die zuverlässig prüfen kann, ob auch Ihr Telefon widerrechtlich überwacht wird. Bewahren Sie Ihre Privatsphäre – wir helfen Ihnen dabei. Vollständige Informationen erhalten Sie unter der Hotline
oder über unser Informationsportal Lauschabwehr24.de.