Seit vielen Jahren ist unsere Detektei äußerst erfolgreich für viele Firmen bei dem Nachweis einer vorgetäuschten Krankheit von Mitarbeitern tätig. Eine hohe Krankenquote belastet insbesondere mittelständische und kleine Firmen oft über Gebühr. Deshalb ist es wichtig, dass Sie Ihre Firma vor vermeidbaren Schäden bewahren und Ihre Interessen wahren.
Bei einem begründeten Verdacht auf eine vorgetäuschte Krankheit ist es sinnvoll, eine Beobachtung des vermeintlichen Blaumachers durchzuführen. Detektive überprüfen diskret den Tagesablauf des Kranken und überprüfen, ob es Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Krankheit lediglich vorgetäuscht ist.
Geht der vorgeblich Kranke beispielsweise einer arbeitsrechtlich nicht statthaften Tätigkeit während des Krankenstandes nach, so hat der Arbeitgeber juristische Möglichleiten, sich zu wehren. Oft wird die vorgetäuschte Krankheit dazu genutzt, um einer Schwarzarbeit nachzugehen, oder in einem Familienbetrieb der Frau oder eines Verwandten zu arbeiten.
Auch Tätigkeiten für direkte Konkurrenzunternehmen lassen sich regelmäßig feststellen. Hinzu kommen Fälle, in denen der angeblich Kranke Renovierungsarbeiten durchführt, am eigenen Hausbau werkelt oder seinen Garten auf Vordermann bringt oder gar in den Kurzurlaub fahren. All das geschieht auf Ihre Kosten, denn während der vorgetäuschten Krankheit müssen Sie die Lohnfortzahlung leisten. Das wiederum kann gerade bei kleinen Firmen Existenz bedrohende Ausmaße annehmen, wenn sich die Fälle von vorgetäuschter Krankheit häufen.
Lassen Sie es nicht soweit kommen. Rufen Sie bei einem begründeten Verdacht unsere Detektei an. Wir verfügen über geschulte Detektive, die speziell Verstöße im Zusammenhang mit vorgetäuschter Krankheit aufdecken und gerichtsverwertbar für Sie dokumentieren. Dabei erfolgt die Observationsmaßnahme stets in enger Kooperation mit Ihnen oder Ihrem Rechtsanwalt, um Ihre Interessen bestmöglich zu wahren.
Lassen Sie sich bei Verdacht auf eine vorgetäuschte Krankheit unverbindlich von einem Privatdetektiv beraten, der sich mit dieser speziellen Thematik bestens auskennt. Sie erreichen Ihren Ansprechpartner für eine Soforthilfe unter der kostenfreien Nummer
Gerne wahren wir Ihre Interessen bundesweit und sind Ihr zuverlässiger und seriöser Partner bei der Beweisführung. Übrigens: Bei erfolgreichem Nachweis einer vorgetäuschten Krankheit ist der Arbeitnehmer Ihnen gegenüber in der Regel zu Schadenersatz verpflichtet.
Lesen Sie auch den Artikel aus der Rechtsprechung, wonach eine vorgetäuschte Krankheit zu einer Kündigung führt.